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Tätigkeitsbereiche (4.11)

Medizinrecht

Umfassende Dienstleistungen im Bereich Medizinrecht – Behandlungsfehler, Schutz der Patientenrechte und Dienstleistungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Medizinrecht

Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung im Bereich Medizinrecht. Wir unterstützen Patienten bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Gesundheitsleistungen und beraten Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister.

Jeder Fall wird individuell analysiert, wobei die medizinische Dokumentation, die Sachlage und das anwendbare Recht berücksichtigt werden. Wir begleiten Sie in allen Phasen – von der Beratung und der außergerichtlichen Vorbereitung bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Wir bearbeiten Fälle von Behandlungsfehlern und vertreten Mandanten in Streitigkeiten mit Gesundheitsdienstleistern und Versicherungen. Darüber hinaus unterstützen wir Ärzte und Gesundheitseinrichtungen im laufenden Betrieb und bei der Minimierung von Rechtsrisiken.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Analyse von medizinrechtlichen Fällen und Beurteilung der Erfolgsaussichten von Ansprüchen
  • Analyse von Krankenakten
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen Ansprüchen im Zusammenhang mit Personenschäden
  • Vertretung in Streitigkeiten mit Leistungserbringern im Gesundheitswesen und Versicherern
  • Durchführung von Verhandlungen und außergerichtlichen Verfahren
  • Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden
  • Vertretung in Verfahren vor dem Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ), medizinischen Untersuchungskommissionen und anderen Institutionen
  • Rechtsberatung für Ärzte und Leistungserbringer im Gesundheitswesen
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen und Dokumenten im Zusammenhang mit medizinischen Tätigkeiten
  • Beratung zu zivil- und berufsrechtlichen Haftungsfragen
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