Verwaltungsverfahren
Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren und unterstützt Mandanten bei Streitigkeiten mit Behörden. Wir beraten und vertreten Sie in jeder Phase des Verfahrens – von der rechtlichen Analyse über die Durchführung des Verfahrens bis hin zur Überprüfung von Entscheidungen vor Verwaltungsgerichten.
Wir unterstützen Mandanten im Umgang mit Behörden wie der Sozialversicherungsanstalt (ZUS), dem Finanzamt, der Arbeitsinspektion und Bauaufsichtsbehörden. Wir helfen Ihnen bei der ordnungsgemäßen Erstellung von Unterlagen, dem Verfassen von Schreiben und der Bearbeitung von Angelegenheiten, die Kenntnisse im Verwaltungsrecht erfordern.
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen und die Einleitung von Schritten zu deren Änderung oder Aufhebung. Wir vertreten Mandanten in Berufungsverfahren sowie vor den Verwaltungsgerichten der Provinzen und dem Obersten Verwaltungsgericht.
Wir unterstützen Sie auch in besonders komplexen Angelegenheiten, einschließlich außerordentlicher Verfahren wie der Wiederaufnahme von Verfahren oder der Aufhebung einer Verwaltungsentscheidung. Unser Ziel ist es, die Interessen unserer Mandanten wirksam zu schützen und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Vertretung in Verwaltungsverfahren vor Behörden, darunter die Sozialversicherungsanstalt (ZUS), das Finanzamt, die Arbeitsinspektion (PIP) und Bauaufsichtsbehörden
- Unterstützung bei Inspektionsverfahren und Verfahren vor Verwaltungsbehörden
- Erstellung von Anträgen, Rechtsbehelfen, Beschwerden und sonstigen Schriftsätzen im Rahmen von Verfahren
- Vorbereitung von Beschwerden an das Verwaltungsgericht der Provinz und von Kassationsbeschwerden an den Obersten Verwaltungsgerichtshof
- Vertretung vor Verwaltungsgerichten (WSA, NSA)
- Prüfung und Bewertung von Verwaltungsentscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit
- Durchführung von Rechtsbehelfs- und außerordentlichen Verfahren (Wiederaufnahme von Verfahren, Feststellung der Nichtigkeit von Entscheidungen)
- Beratung zur Erlangung von Genehmigungen, Konzessionen und Lizenzen
- Erstellung von Rechtsgutachten im Verwaltungsrecht
- Unterstützung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeit, Investitionen und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen
- Vertretung in Angelegenheiten der Haftung von Behörden für rechtswidriges Handeln