Agrarrecht
Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung im Agrarrecht und unterstützt Landwirte und Unternehmer. Wir beraten Sie individuell und berücksichtigen dabei sowohl die geltenden Rechtsvorschriften als auch deren dynamische Änderungen.
Wir unterstützen unsere Mandanten im Tagesgeschäft, beispielsweise bei landwirtschaftlichen Immobilientransaktionen, der Beantragung von Fördermitteln und der Kommunikation mit Behörden. Wir beraten Sie sowohl in der Planungs- und Entscheidungsphase als auch in Fällen, die eine Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten erfordern.
Wir verfügen über Erfahrung in Verfahren vor dem Nationalen Unterstützungszentrum für Landwirtschaft und der Agentur für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft sowie in Fragen der Beschränkungen von landwirtschaftlichen Grundstückstransaktionen, der Nutzungsänderung von Flächen und der Investitionen in landwirtschaftliche Flächen.
Wir unterstützen Sie außerdem bei der Gründung und Verwaltung von landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften sowie bei Finanzierungsfragen und der Beantragung von EU-Fördermitteln. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit und effektives Wirtschaften in einem anspruchsvollen und sich wandelnden regulatorischen Umfeld zu gewährleisten.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Laufende Rechtsberatung für Landwirte und Unternehmen des Agrarsektors
- Beratung zu landwirtschaftlichen Immobilientransaktionen, einschließlich Kauf, Verkauf und Verpachtung
- Analyse des Rechtsstatus landwirtschaftlicher Grundstücke und der Verkaufsbeschränkungen
- Vertretung in Verfahren vor dem Nationalen Förderzentrum für landwirtschaftliche Entwicklung (KOWR), der Agentur für Agrarrestrukturierung und -modernisierung (ARiMR) und anderen Behörden
- Unterstützung bei der Beantragung von Subventionen und EU-Fördermitteln
- Erstellung von Anträgen, Rechtsbehelfen, Beschwerden und anderen Verfahrensdokumenten
- Beratung zu Landnutzungsänderungen und Ausschluss von der landwirtschaftlichen Produktion
- Unterstützung bei der Gründung und Verwaltung von landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften
- Erstellung und Prüfung von Verträgen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren
- Unterstützung in Entschädigungs- und Enteignungsverfahren
- Beratung zur Durchführung landwirtschaftlicher Tätigkeiten